Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit – Verwaltungsgemeinschaft Kühbach

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter: www.vg-kuehbach.de

Der Markt Kühbach ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in ihren jeweils gültigen Fassungen barriere­frei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den für die Verwaltungsgemeinschaft Kühbach geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht alle Inhalte entsprechen derzeit vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu beseitigen und die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich, weil dies zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

  • PDF-Dokumente (nicht durchgängig barrierefrei aufgearbeitet)
  • Eingebundene Karten, Bilder und Videos ohne vollständige Alternativtexte
  • Inhalte von externen Anwendungen oder Dritten

Für neu erstellte Inhalte achten wir darauf, die Vorgaben zur Barrierefreiheit soweit wie möglich umzusetzen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.10.2025 erstellt und zuletzt überprüft.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung und internen Prüfung durch die Verwaltungsgemeinschaft Kühbach.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne unter folgenden Kontaktdaten bei uns melden:

Verwaltungsgemeinschaft Kühbach
Marktplatz 3, 86556 Kühbach
info@vg-kuehbach.de
08251/87858-0

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise und Anregungen zu prüfen und Ihnen zeitnah zu antworten.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit auf dieser Website nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern (IT-DLZ)
Schlichtungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
schlichtungsstelle@ldbv.bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitvopen_in_new